Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2025
Schon vor Monaten erhielten wir Gemeinderäte die offizielle Einladung zur Eröffnung des Ennabeurer Backhauses mit Café – Termin: 2. August 2025, also eingebettet in den traditionellen Backhaushock.
Verständlich, denn sicherlich sieht es immer ein bisschen besser aus, wenn bei derart feierlichen Akten auch ein paar Personen anwesend sind, die nicht zu den Akteuren gehören. „Geliehenes“ Publikum, quasi.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung jedenfalls informierte uns Bürgermeister Weber darüber, dass der Pachtvertrag mit der Betreiberin zwar geschlossen sei – allerdings erst ab September. Der Grund: die Arbeiten seien noch nicht vollständig abgeschlossen.
Da stellt sich natürlich die Frage, warum wir Gemeinderäte diese Information erst jetzt – fünf Tage vor der Eröffnung – erhalten. Wie so oft bleibt vieles im Dunkeln bzw. nichtöffentlich, verborgen hinter verschlossenen Türen.
Was wir Gemeinderäte mit Sicherheit sagen können: Den Pachtvertrag selbst haben wir bis heute nie gesehen.
Deshalb haben wir (GR Fülle, Blikle, Friedrich, Salzmann) beantragt, dass spätestens in der übernächsten Sitzung über eine Veröffentlichung dieses Vertrags beraten wird. Zudem beantragen wir auch eine Veröffentlichung des Förderantrags, welcher von der Gemeinde im Rahmen des Programms „Soziale Integration im Quartier“ gestellt wurde.
Warum? Nur so können wir Pachtvertrag und Förderantrag miteinander abgleichen. Denn: Fördermittel aus diesem Programm dürfen ausschließlich für gemeinwohlorientierte Projekte verwendet werden. Ein kommerziell geführtes Café und eine dauerhafte Verpachtung der Räumlichkeiten fällt darunter definitiv nicht.
Die zentrale Frage lautet daher: Hat Bürgermeister Weber im Pachtvertrag die Interessen des Gemeinwohls berücksichtigt – etwa durch eine kostenlose Nutzung der Küche und der Fläche des Cafés durch unsere Vereine? Und falls ja: in welchem Umfang? Kollidiert dies ggf. mit den Interessen der Pächterin? Gefährdet diese Art der Nutzung eventuell die Auszahlung der Fördersumme? Wie verhält es sich mit einer Untervermietung von Seiten der Pächterin; zum Beispiel im Rahmen von geschlossenen Gesellschaften?
Nur wenn Pachtvertrag und Förderantrag offengelegt werden, können wir beurteilen, ob hier alles regelkonform verhandelt wurde. Immerhin geht es um 589.000 Euro an Fördergeldern, die durch solche „Tricksereien“ gefährdet sein könnten und welche die Gemeinde im schlimmsten Falle aus eigener Tasche zu zahlen hätte. Da wir kaum informiert wurden, fordern wir diesbezüglich Klarheit.
Gleichzeitig warten wir seit zweieinhalb Monaten auf die angeforderten Details bzgl. der Anwaltsrechnungen der Kanzlei Voelker & Partner in Höhe von 20.000€. Eine Antwort ist uns BM Weber bis heute schuldig.
Siehe Beitrag „Worüber im Gemeindeblatt kein Wort zu lesen ist und wofür 20.000 Euro ausgegeben wurden“.
Ich persönlich gehe inzwischen davon aus, dass wir im Heroldstatter Gemeinderat an einem Punkt angelangt sind, an dem wir als Gemeinderäte Auskünfte, deren Offenlegung nicht im Interesse des Bürgermeisters ist, nur noch mit privatem Geld einklagen könnten/müssten.
Der Taktik des bloßen ‚Aussitzens und Wegschmunzelns‘ stehen wir leider machtlos gegenüber. Wie weit der Bürgermeister dabei geht, öffentliche Gelder zu nutzen, um juristisch gegen anderslautende Meinungen vorzugehen, können Sie dem oben genannten Beitrag entnehmen.
Unter der Überschrift „Bürgermeister am Limit“ fand sich vor einigen Wochen ein interessanter Artikel in der Schwäbischen Zeitung. Darin ging es um überforderte Bürgermeister im Land – mit Themen wie Burnout, Kontrollverlust oder emotionaler Gewalt.
Häufig fiel darin der Name der Notfallpsychologin Mercedes Mende – tätig unter anderem als Traumatherapeutin und Bürgermeister-Coach.
Dieser Name war uns nicht unbekannt, da Bürgermeister Weber besagte Notfallpsychologin bereits letzten Herbst nach Heroldstatt eingeladen hatte.
Theoretisch dürfte also nur eine Rechnung dieser Psychologin in den Akten der Gemeinde existieren.
Deshalb haben wir nachgehakt, ob Frau Mende – oder andere Psychologen oder Psychotherapeuten – weitere Leistungen für das Rathaus erbracht haben. Falls ja, haben wir auch hier eine Aufstellung sämtlicher Rechnungen aus den Jahren 2023 bis 2025 mit Datum und Leistungsbeschreibung angefordert. Wir alle wissen, dass Heroldstatt diesbezüglich eine Vorgeschichte hat.
Da Gemeinderatssitzungen inzwischen (trotz mehrerer Gegenstimmen) zu „Protokollzwecken“ aufgezeichnet werden, sind wir gespannt, ob und wie diese unangenehmen Themen im nächsten Sitzungsbericht des Gemeindeblattes auftauchen werden.
Bürgermeister Webers Reaktion während der Sitzung letzten Montag stimmt leider wenig zuversichtlich.
Als ich zu sprechen begann, zückte er unter den Augen des versammelten Gemeinderates und denen des Publikums sein Handy und spielte mit demonstrativ desinteressiertem Gesichtsausdruck an diesem herum. So, als ginge ihn die ganze Gemeinderatssitzung überhaupt nichts an.
Als ich mit meinen Anmerkungen fertig war, tat Bürgermeister Weber so, als wäre er gerade unsanft aus einer Art „Traum“ gerissen worden und quittierte meine Fragen lakonisch mit einem süffisant-gelangweilten „… Fertig?“.
Eine Antwort oder gar ein Feedback erhielt ich bezüglich meiner Fragen (wie immer) keine. Unkommentiert erteilte er dem nächsten Gemeinderat das Wort. Ob dieser eine klare Antwort auf seine Frage erhielt? Nun, Sie erraten es sicher selbst.
Autor: Thomas Salzmann
