Gemeinderatssitzung vom 3. November 2025
Wie inzwischen bekannt ist, verlangt die Gemeinde Heroldstatt für Bauplätze im Neubaugebiet „Hinter den Pfarrgärten II“ einen Quadratmeterpreis von 199 Euro. Erst auf unsere Nachfrage wurde in der letzten Gemeinderatssitzung öffentlich, dass in dieser Kalkulation auch ein Spielplatz mit veranschlagten Kosten von 100.000 Euro enthalten ist.
Diese Zahl steht sinnbildlich für ein grundsätzliches Problem im Rathaus: mangelnde Kostenkontrolle. Offenbar hat sich die Verwaltung bei der Schätzung an den Kosten des Spielplatzes im Baugebiet „Ober dem Steigle“ orientiert – ebenfalls rund 100.000 Euro. Damals errichtete eine Nachbargemeinde zeitgleich einen ähnlichen Spielplatz für nur 40.000 Euro.
Wenn also auch andere Positionen – etwa für Straßenbeleuchtung oder Wasserleitungen – ähnlich großzügig kalkuliert wurden, erklärt das, warum Heroldstatt in der Disziplin „Bauplatzpreise“ inzwischen in der Oberliga mitspielt. Wir haben daher von Beginn an deutlich gemacht, dass ein neuer Spielplatz deutlich günstiger ausfallen muss.
Anstatt sich mit unserem Standpunkt auseinanderzusetzen, warf uns der erste stellvertretende Bürgermeister Dirk Süßmuth vor, wir wollten „an den Kindern sparen“. Eine bemerkenswerte, wenn auch recht simple Aussage – gerade aus seinem Mund.
Schließlich war Herr Süßmuth im vergangenen Jahr maßgeblich beteiligt, den Eltern besagter Kinder rekordhohe Steigerungen der Kindergartengebühren aufzubürden (siehe Beitrag „Kindergartengebühren – darf es ein bisschen mehr sein?!“ vom 2. Dezember 2024).
Wir haben bereits damals die Frage aufgeworfen: Was ist uns als Gemeinde wichtiger – bezahlbare Gebühren für Familien oder überteuerte Prestigeprojekte?
Dass gepflasterte Ortsmitten und Wasserspiele von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, bezahlt werden, scheint noch nicht bei Allen angekommen zu sein. So setzte der Heroldstatter Gemeinderat am vergangenen Montag – mit den Stimmen von BM Weber, Süßmuth, Anhorn, Engler, Erb, Keirat und Knehr – die rekordhohe Steuerpolitik der letzten Jahre fort.
Die Gewerbesteuer in Heroldstatt bleibt bei 365 %, also höher als in der Stadt Ulm. Die Gemeinderäte Blikle, Friedrich und Salzmann stimmten dagegen. GR Fülle war entschuldigt und nicht anwesend.
Interessanterweise brachte GR Süßmuth gegen Ende der Sitzung die Einführung der Grundsteuer C ins Gespräch. Eine Steuer, die es in Heroldstatt bislang noch nicht gibt. Diesen „Einwurf“ griff BM Weber sichtlich dankbar auf. Darüber, in wie fern dies vorher abgesprochen war, lässt sich nur spekulieren.
Zur Einordnung: Die Grundsteuer C ist im Kern eine Art Strafsteuer auf unbebaute Grundstücke. Sie betrifft im Speziellen Eigentümer von erschlossenen Flächen (also Bauplätzen), die nicht mit einem Bauzwang belegt sind.
Im Rechenbeispiel: Für ein unbebautes Grundstück mit 830 m² Fläche und dem durchschnittlichen Heroldstatter Bodenrichtwert von 78 €/m² ergibt sich derzeit folgende Belastung:
| Art der Steuer | Hebesatz | Jahressteuer |
| Grundsteuer B (bisher gültig) | 215% | 47,32€ |
| Grundsteuer C (im Gespräch) | 860% | 189,29€ |
Bei höheren Bodenrichtwerten – etwa über 100 €/m² – steigt die jährliche Belastung schnell auf über 300 Euro.
Offiziell soll die Steuer die Nachverdichtung im Ortskern fördern. Tatsächlich aber zeigt sich: Die Gemeinde kommt bei ihren eigenen Immobilienprojekten seit Jahren kaum voran.
Die Pro-Kopf-Verschuldung Heroldstatts, einschließlich der HGE GmbH, liegt inzwischen nämlich bei ca. 2.500 Euro – mehr als doppelt so hoch wie der Landesdurchschnitt von 1.090 Euro.
Damit ist klar: Die Bürgerinnen und Bürger – und damit auch die Kinder, werden die Folgen dieser Politik noch in den kommenden Jahrzehnten spüren.
Sie müssen nicht nur den horrenden Schuldenberg tilgen, sondern voraussichtlich auch eine neue Steuer bezahlen, die viele Eigentümer dazu zwingt, ihr Grundstück wider Willen zu bebauen – oft Flächen, die für Kinder oder Enkel gedacht sind.
All das, damit Bürgermeister Weber und seine Unterstützer im Gemeinderat weiter „das große Rad drehen“ können. Und damit ist ausdrücklich nicht das Sitzkarussell vom Spielplatz gemeint.
Autor: Thomas Salzmann
