Post vom Anwalt

Am 16. Oktober 2024 erreichte mich das Schreiben eines Anwalts, welcher von Gemeinderat Werner Knehr in folgender Sache beauftragt wurde:

Im Beitrag zur Gemeinderatssitzung vom 15. Juli 2024 habe ich geschrieben, dass Werner Knehr „aus mangelndem Vertrauen von Seiten der Bürger“ nicht mehr für das Amt des 1. stellvertretenden Bürgermeisters zur Verfügung stehe. Laut dieses anwaltlichen Schreibens, habe Werner Knehr jedoch folgenden Wortlaut verwendet:

„Das Ehrenamt des Stv. Bürgermeister möchte ich nicht weiterhin ausüben – obwohl mir die Aufgabe Spaß gemacht hat z. B. um Termine wahrzunehmen und um präsent zu sein. Vornehmlich ist aber Kontinuität, Vertrauen, Loyalität, Erfahrung und Anstand in der Beziehung zum Bürgermeister und dem Gemeinderat die ultimative Voraussetzung zur erfolgreichen Erledigung der Arbeit im Sinne der Gemeinde. Mein Vorschlag zur Stellvertretung vom hauptamtlichen Bürgermeister hat das Profil und einen großen Vorteil in Bezug auf mich in dem er über 30 Jahre jünger ist als ich. Ich nenne Dirk Süßmuth und bitte den Gemeinderat ihm das Vertrauen zu geben.“

Lassen Sie mich eines unmissverständlich klarstellen: Dass Herr Knehr „aus mangelndem Vertrauen von Seiten der Bürger“ nicht mehr für das Amt des 1. stv. Bürgermeisters zur Verfügung stand, war meine Interpretation. Diese Meinung vertrete ich nach wie vor.

Denn wenn es nicht „mangelndes Vertrauen von Seiten der Bürger“ war, was dann? Schließlich zeigt sich in einer Demokratie das Vertrauen der Wähler im Wahlergebnis. 2019 war GR Knehr mit 1.240 Simmen noch 2. Stimmenkönig und wurde (wie bis dato üblich) zum 1. stellvertretenden Bürgermeister gewählt – wohlgemerkt einstimmig, auch mit meiner Stimme. 2024 erhielt GR Knehr dann aber nur noch 908 Stimmen und landete auf dem 6. Platz. Dies entspricht einem Einbruch von 27%.

Jetzt wird mir für meine Meinung im Schreiben von Herrn Knehrs Anwalt der Straftatbestand der üblen Nachrede gem. § 186 StGB sowie der Verleumdung gem. § 187 StGB vorgeworfen. Und als wäre das nicht genug, sei auch noch der Tatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB erfüllt.

Selbstverständlich werde ich mich nun auch anwaltlich beraten lassen (müssen). Alles andere wäre schlichtweg falsch. Ich möchte hiermit allerdings festhalten, dass nicht ich damit angefangen habe, Juristen in den Heroldstatter Gemeinderat hineinzuziehen. Hätte ich jede fragwürdige Äußerung der Gegenpartei auf die Goldwaage gelegt, wäre dies in den letzten Jahren zu einem Vollzeitjob ausgeartet.

Lieber Werner,

ich bin mir sicher, dass Du unsere Beiträge fleißig mitliest. Deshalb einfach mal auf dem kurzen Dienstweg:

Wir sitzen uns mindestens einmal im Monat persönlich im Gemeinderat gegenüber. Du hast meine Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Wenn Dir meine vermeintliche Fehlinterpretation so wichtig ist… wieso hast Du mich nicht einfach mal darauf angesprochen?

Dann hätte ich das entsprechend eingeordnet. So wie nun geschehen. Dafür hätte es wirklich keinen Rechtsanwalt gebraucht.

Mit vertrauensvollen Grüßen,
Thomas Salzmann

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