Antworten des Regionalverbands Donau-Iller auf Bürgerfragen zur Windenergie

Im Rahmen des Infoabends „Teilfortschreibung Windenergie“ am 07.10.2024 in der Laichinger Daniel-Schwenkmezger-Halle hatten uns vorab 14 Fragen aus der Heroldstatter Bürgerschaft erreicht. Drei der vierzehn Fragen betrafen den Kompetenzbereich des Regionalverbands Donau-Iller. Ich habe am Abend des 07.10. in einer Fragerunde alle drei Fragen gestellt, der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit zuliebe aber nochmal alle schriftlich beim Regionalverband Donau-Iller eingereicht. Diese wurden mir vom Verbandsdirektor Dipl. Geogr. Markus Riethe folgendermaßen beantwortet . Alle Antworten sind 1:1 aus der E-Mail übernommen.

Autor: Thomas Salzmann

In welchem Maße und mit welchen Argumenten hat Bürgermeister Weber begründet, dass das Gebiet Süd nicht als Vorranggebiet ausgewiesen wird bzw. wie kam die Entscheidung zustande, dass das in der Suchraumkarte noch berücksichtigte Gebiet Süd nun doch nicht als Vorranggebiet ausgewiesen werden soll?

Herr Bürgermeister Weber hat sich gegenüber uns nicht gegen die Festlegung eines Vorranggebietes im Süden von Heroldstatt ausgesprochen. Diese Suchraumfläche ist auf Grund erheblich höherer Konflikte im Vergleich zu den geplanten Vorranggebieten (u. a. „Seißenlehr“ und „Grubenhau-Steigleshaus“) entfallen. Hier ist allen voran der Konflikt mit dem Artenschutz zu nennen. Die Suchraumfläche im Süden von Heroldstatt läge komplett in einem Dichtezentrum windkraftsensibler Vogelarten der Kategorie B. Dies können Sie dem Fachbeitrag Artenschutz des Landes Baden-Württemberg unter diesem Link entnehmen. Die Fläche weist somit die Prioritätsstufe 4 (im Vergleich wenig geeignet) auf, welche auf Grund der Vermeidung einer Überlastung der Landschaft in diesem Bereich (nördl. Alb-Donau-Kreis, Schwäbische Alb) auch in anderen Fällen ausgeschlossen wurden. Unser planerisches Vorgehen können Sie im Erläuterungsbericht nochmals ausführlich nachlesen unter: (Kapitel 4.4.2 und 4.4.3).

Besteht die Möglichkeit, dass das Gebiet Süd zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zum Vorranggebiet wird oder ist der im Süden projizierte Windpark damit endgültig vom Tisch?

Eine Aufnahme der Fläche südlich von Heroldstatt als weiteres Vorranggebiet würde auf Grund der oben genannten Aspekte unserem ansonsten einheitlichen planerischen Vorgehen widersprechen. Wir können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass sich an diesen Aspekten noch etwas ändert.

Kann eine Superprivilegierung/„Superpriorisierung“ auch dann definitiv ausgeschlossen werden, wenn der Regionalverband Donau-Iller sein Flächenziel von 1,8% erreicht, das Land Baden-Württemberg als Ganzes aber nicht?

Ja, die Erreichung des Flächenbeitragswertes wurde per Landesgesetz auf die einzelnen Regionen übertragen.

Weshalb wird die Fläche des ehemaligen Truppenübungsplatzes Münsingen in keiner Planung der Regionalverbände, weder Donau-Iller noch Neckar-Alb, berücksichtigt? Liegt dies möglicherweise an der nicht stattfindenden Kommunikation zwischen beiden benachbarten Regionalverbänden? Hier handelt es sich um eine Fläche von 6700 ha bzw. 67 qkm wo sich sicherlich problemloser, d.h. mit weniger Gegenwind aus der Bevölkerung, einige Windkraft-Anlagen realisieren lassen würden.

Der Truppenübungsplatz ist als UNESCO Biosphärengebiet ausgewiesen. In der Kernzone ist die Nutzung der Windenergie rechtlich nicht möglich, in der Pflegezone nur in Ausnahmen möglich. Über die Gebietskulisse des Biosphärengebiets können Sie sich hier informieren. Ich kann noch ergänzen, dass große Teile des Biosphärengebietes auch Natura2000-Gebiet sind, hier als Vogelschutzgebiet der EU (SPA-Gebiet) festgelegt. Dies schließt eine Nutzung der Windenergie grundsätzlich aus.

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