Gemeinderatssitzung vom 28. April 2025 – Teil 1
Vor eineinhalb Jahren haben wir beantragt, dass im Gemeinderat künftig mit Nennung der Namen abgestimmt wird. Damit Sie als Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wie sich die einzelnen (vielleicht von Ihnen gewählten) Gemeinderäte bei den jeweiligen Themen verhalten.
In diesem Sinne haben wir in der letzten Gemeinderatssitzung einen weiteren Antrag eingebracht.
Zur Erklärung: Allein Bürgermeister Weber bestimmt, welches Thema unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wird.
Dies hat für ihn den strategischen Vorteil, dass unangenehme Belange, welche sich nicht zu strahlenden Erfolgen umformulieren lassen, mit einer Art Schweigegelübde belegt werden.
Denn bei Themen, welche nichtöffentlich behandelt wurden, gilt für jeden Gemeinderat eine absolute Verschwiegenheitsplicht. Weder in künftigen öffentlichen Sitzungen noch im privaten Kreis darf darüber gesprochen werden.
Selbstverständlich gibt es Problemstellungen, die im kleinen Rahmen besprochen werden müssen. Personalfragen beispielsweise.
Doch unserer Meinung nach hat Bürgermeister Weber den Bogen mit den nichtöffentlichen Sitzungen maßlos überspannt.
Wir wollen, dass sich das ändert! Wir fordern Bürgermeister Weber auf, uns, den Gemeinderäten, vor jeder als nichtöffentlich anberaumten Sitzung per E-Mail zu begründet, warum ein Sitzungspunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden soll.
Wir finden, dies ist im Sinne der Glaubwürdigkeit nicht zu viel verlangt. Schließlich lautet der Passus in § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, welcher die nichtöffentlichen Sitzungen regelt, wie folgt: „Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern.“
Ziel unseres Antrags ist, das Vertrauen in den Gemeinderat zurück zu gewinnen und letztlich auch zu gewährleisten, dass Angelegenheiten nicht nach Lust und Laune hinter verschlossenen Türen entschieden werden. Schließlich hat sich auch ein BM an Regeln zu halten; wenn auch nur an wenige.
Diesen Antrag haben wir letzten Montag also gestellt.
Doch es kam wie erwartet: Bürgermeister Weber mauerte. Er verweigerte nicht nur die Abstimmung über unseren Antrag, sondern setzte noch einen drauf. Zunächst wolle er den Antrag juristisch prüfen lassen. Anschließend werde man uns (quasi: als „Verursacher“) über die Kosten dieser Prüfung informieren.
Ist es in Heroldstatt nun schon so weit gekommen, dass der BM unliebsame Anträge durch externe Rechtsanwälte abschmettern lässt und dem Antragssteller den Schwarzen Peter für die entstandenen Kosten zuschiebt?
Tatsächlich scheint Bürgermeister Weber hin und wieder auf die Dienste der Rechtsanwaltskanzlei Voelker & Partner zurückzugreifen – für „verschiedene juristische Beratungen aufgrund verschiedener Begebenheiten“, wie er auf Nachfrage vage erklärte.
An dieser Stelle ein kurzer Sprung ins Jahr 2024. Erinnern sich Sie noch daran, wie GR Werner Knehr (erfolglos) versuchte, mich aufgrund persönlicher Befindlichkeiten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes abzumahnen?
Tja … Dann dürfen Sie jetzt mal raten, welche Rechtsanwaltskanzlei mir letzten Herbst im Auftrag von GR Werner Knehr eine Unterlassungsaufforderung zugestellt hat? Richtig … Voelker & Partner.
Seltsamerweise versicherte mir Bürgermeister Weber wenige Augenblicke vorher, „… es habe nie einen Fall gegeben, in dem sich ein Gemeinderat juristisch beraten ließ und die Gemeinde dafür die Kosten übernommen hätte“.
Ist es also reiner Zufall, das GR Knehr dieselbe Kanzlei in Anspruch nimmt wie Bürgermeister Weber bzw. die Gemeindeverwaltung?
Ich jedenfalls hatte damals 627,13 Euro aus privater Tasche zu zahlen. Wie viel GR Knehr an Voelker & Partner entrichtet hat (und ob …), wollte er mir damals partout nicht sagen.
Was im Heroldstatter Rathaus so vor sich geht, wird immer skurriler. Wäre ich nicht dabei, würde ich es selbst kaum glauben.
Vor diesem Hintergrund wirkt die symbolische Pflanzaktion der Enlger’schen Streuobstwiese – kurz vor der Gemeinderatswahl 2024 – schon fast wie ein harmloser Aprilscherz.
Denn wie sich letzten Montag herausstellte, wurden die fünf Bäumchen der angetäuschten Pflanzaktion (von einer Streuobstwiese, die es bis heute nicht gibt) nicht wie angenommen von der Firma Engler, sondern aus der Gemeindekasse bezahlt. Also von Ihnen! (Siehe unser Beitrag „Aufzeichnung der Gemeinderatssitzungen“).
Angesichts dessen wundert es kaum noch jemand, dass Bürgermeister Weber unsere Frage bzgl. der tatsächlichen Größe des Durlocher Waldes auch nicht beantworten konnte.
Während die Investorenfirma Mitte März von 118 Hektar sprach und Bürgermeister Weber diese Zahl unkommentiert ins Gemeindeblatt übernahm (siehe Anhang), weist das Geoportal des Landes Baden-Württemberg lediglich 77 Hektar aus. Wodurch wiederum die angehängte Rechnung der Investorenfirma hinfällig sein dürfte.
Langsam werden wir ein bisschen nervös: Weiß unser Bürgermeister überhaupt, welche Flächen er auf die kommenden drei Jahrzehnte an die Firma Schöller SI verpachtet hat… wenn er noch nicht einmal weiß, wie groß das Flurstück Durlocher (bzw. der zukünftige „Windpark Ost“), überhaupt ist?
Auch hier zeigt sich ein weiteres Mal: Die Offenlegung der Nutzungsverträge zwischen Gemeinde und Schöller SI wäre dringend notwendig, um Klarheit für die Bürgerschaft herzustellen. Doch auch dieses Thema wurde damals durchgehend nichtöffentlich beraten.
Autor: Thomas Salzmann

